Zucht - Deutscher Schäferhund
1. Die Hundeführer haben dafür zu sorgen, dass die Hunde vor dem Kurs den nötigen Auslauf erhalten. Um Probleme mit den angrenzenden Gartenbesitzern zu vermeiden, bitten wir unbedingt zu beachten, dass es in der unmittelbaren Nähe des Ausbildungsgeländes keine geeignete Auslaufmöglichkeit gibt!!!
2. Beim Betreten des Vereinsgeländes sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.
3. Das Spielenlassen der Hunde untereinander sowie das Versammeln der Hunde im Eingangsbereich – während andere Hundeführer mit ihren Hunden arbeiten – ist nicht gestattet. Die Hunde sind im Auto oder den dafür vorgesehenen Boxen zu versorgen.
4.HUNDEFÜHRER UND BESUCHER, DIE KINDER MIT AUF DEN KURSPLATZ NEHMEN, TRAGEN FÜR DIESE DIE VOLLE VERANTWORTUNG!
5. Das Betreten des Ausbildungsgeländes sowie das Üben mit den Agility- und Breitensport-Geräten ist nur unter Aufsicht des Ausbildungspersonals erlaubt. Die Geräte sind kein Kinderspielzeug!
6. Bei hitzigen Hündinnen bitten wir unbedingt um Rücksprache mit dem Ausbildungspersonal.
7. Kranke Hunde müssen vom Kursplatz ferngehalten werden. Bitte verständigen Sie das Ausbildungspersonal von jeder Erkrankung ihres Hundes.
8. Alle Hunde, die den Abrichteplatz besuchen, müssen geimpft und versichert sein.
9. Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, ist allein der Hundebesitzer bzw. -halter haftbar.
10. Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich – der Verein haftet für keinerlei Schäden.
11.UNGERECHTFERTIGTE QUÄLEREIEN ODER DAS VERURSACHEN VON SCHMERZEN AN HUNDEN SIND NICHT NUR GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DES STEIERMÄRKISCHEN TIERSCHUTZ-HALTEGESETZES VERBOTEN, SONDERN ZIEHEN ALLEIN BEI EINMALIGER BEOBACHTUNG DURCH DAS AUSBILDUNGSPERSONAL DEN SOFORTIGEN AUSSCHLUSS NACH SICH!
12. Die Ausbildungsspende ist bei der Anmeldung zu erlegen und gilt bis zum erstmöglichen Prüfungstermin. Unabhängig von der Teilnahme an der Prüfung bzw. dem Ergebnis der Prüfung ist für den weiteren Kursbesuch nach diesem Termin eine jährliche Ausbildungsspende zu entrichten, welche ebenfalls im Voraus zu erlegen ist. Bei eventuellem Fernbleiben vom Kurs oder vorzeitiger Beendigung wird die Ausbildungsspende nicht rückerstattet.
13. Die Kursteilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos (Kursbetrieb, div. Veranstaltungen) auf der Homepage unseres Vereines einverstanden.
14.DEN ANWEISUNGEN DES AUSBILDUNGSPERSONALS IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!