Zucht - Deutscher Schäferhund

1. Die Hundeführer haben dafür zu sorgen, dass die Hunde vor  dem Kurs den nötigen Auslauf erhalten. Um Probleme mit den angrenzenden  Gartenbesitzern zu vermeiden, bitten wir unbedingt zu beachten, dass es  in der unmittelbaren Nähe des Ausbildungsgeländes keine geeignete  Auslaufmöglichkeit gibt!!!

2. Beim Betreten des Vereinsgeländes sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.

3. Das Spielenlassen der Hunde untereinander sowie das Versammeln der  Hunde im Eingangsbereich – während andere Hundeführer mit ihren Hunden  arbeiten – ist nicht gestattet. Die Hunde sind im Auto oder den dafür  vorgesehenen Boxen zu versorgen.

4.HUNDEFÜHRER UND BESUCHER, DIE KINDER MIT AUF DEN KURSPLATZ NEHMEN, TRAGEN FÜR DIESE DIE VOLLE VERANTWORTUNG!

5. Das Betreten des Ausbildungsgeländes sowie das Üben mit den Agility-  und Breitensport-Geräten ist nur unter Aufsicht des Ausbildungspersonals  erlaubt. Die Geräte sind kein Kinderspielzeug!

6. Bei hitzigen Hündinnen bitten wir unbedingt um Rücksprache mit dem Ausbildungspersonal.

7. Kranke Hunde müssen vom Kursplatz ferngehalten werden. Bitte  verständigen Sie das Ausbildungspersonal von jeder Erkrankung ihres  Hundes.

8. Alle Hunde, die den Abrichteplatz besuchen, müssen geimpft und versichert sein.

9.
Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, ist allein der Hundebesitzer bzw. -halter haftbar.

10. Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich – der Verein haftet für keinerlei Schäden.

11.
UNGERECHTFERTIGTE  QUÄLEREIEN ODER DAS VERURSACHEN VON SCHMERZEN AN HUNDEN SIND NICHT NUR  GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DES STEIERMÄRKISCHEN TIERSCHUTZ-HALTEGESETZES  VERBOTEN, SONDERN ZIEHEN ALLEIN BEI EINMALIGER BEOBACHTUNG DURCH DAS  AUSBILDUNGSPERSONAL DEN SOFORTIGEN AUSSCHLUSS NACH SICH!

12. Die  Ausbildungsspende ist bei der Anmeldung zu erlegen und gilt bis zum  erstmöglichen Prüfungstermin. Unabhängig von der Teilnahme an der  Prüfung bzw. dem Ergebnis der Prüfung ist für den weiteren Kursbesuch  nach diesem Termin eine jährliche Ausbildungsspende zu entrichten,  welche ebenfalls im Voraus zu erlegen ist. Bei eventuellem Fernbleiben  vom Kurs oder vorzeitiger Beendigung wird die Ausbildungsspende nicht  rückerstattet.

13. Die Kursteilnehmer erklären sich mit  der Veröffentlichung von Fotos (Kursbetrieb, div. Veranstaltungen) auf  der Homepage unseres Vereines einverstanden.

14.DEN ANWEISUNGEN DES AUSBILDUNGSPERSONALS IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!